Die HTS hat den IWA 14-1 absolviert und bestanden.

- LKW 7,5t / 48 km/h konnte die Sperre nicht überwinden
- Hinterachse konnte Sperre nicht überfahren
- LKW konnte nicht mehr weiterfahren und nicht mehr gestartet werden
- Eindringtiefe 15 m / gering
- Keine umherfliegende Bruchstücke über 5 kg / gering
HTS-Zertifikat CrashtestVideo HTS - Zertifizierter Crashtest IWA 14-1Ordnung durch Zertifizierung

Behörden und Entscheider möchten sich gerne auf ein standardisiertes Zertifizierungsverfahren verlassen, wenn Sperren für die Kommune ausgewählt werden. Das ist sowohl professionell als auch nachvollziehbar. Dennoch empfehlen wir dringend, sich nicht ausschließlich auf entsprechende Testzertifikate zu verlassen! Tests werden auf Basis von Standards durchgeführt, Angriffe hingegen erfolgen unvorhersehbar. Wenn sich ein angreifender Terrorist mit einem schwereren oder schnelleren Fahrzeug als im Testfall auf die Sperre zubewegt, verlieren die Testergebnisse jegliche Aussagekraft. Ein gutes Sperrkonzept orientiert sich daher vorausschauend an möglichst vielen Eventualitäten.
In Deutschland gibt es keine spezifischen Gesetze oder Verordnungen, die Kommunen bundesweit verbindlich dazu verpflichten, bestimmte Testverfahren oder Auswahlkriterien bei der Anschaffung von Terrorabwehrsystemen zu berücksichtigen. Es gibt jedoch Empfehlungen, Normen und Standards, die bei der Beschaffung solcher Systeme herangezogen werden können oder sollten. Diese Vorgaben bieten eine Orientierung und können in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Die wichtigsten Aspekte sind:
Empfehlungen auf Bundesebene
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Innenministerkonferenz (IMK) geben regelmäßig Empfehlungen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen heraus. Diese Dokumente enthalten Hinweise zur Wirksamkeit und Auswahl von Barrieren, sind jedoch rechtlich nicht bindend.
• Beispiel: In den „Musterempfehlungen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen“ wird auf die Bedeutung belastbarer und geprüfter physischer Barrieren hingewiesen.
• Diese Empfehlungen können als Grundlage für die Entscheidungsfindung verwendet werden, sind jedoch keine Pflicht.
Normen und Standards

- IWA 14-1:2013 & PAS 68 – Internationale Standards zur Prüfung von Fahrzeugbarrieren gegen Fahrzeugangriffe. Sie definieren Testverfahren mit verschiedenen Fahrzeuggewichten und -geschwindigkeiten.
- ASTM F2656/F2656M – Amerikanischer Standard für Crash-Tests von Sicherheitsbarrieren.
- DIN EN 1317 – Europäische Norm für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, teilweise auch für Fahrzeugsperren relevant.
-TR Polizei – Technische Richtlinie der deutschen Polizei zur Beurteilung mobiler Fahrzeugsperren hinsichtlich Widerstandsfähigkeit und Einsatzfähigkeit.
- DIN SPEC – Deutsche Spezifikation für Fahrzeugsicherheitsbarrieren, die Anforderungen an Konstruktion, Prüfverfahren und Widerstandsfähigkeit definiert.
Kommunen können diese Standards als Vorgabe für die Ausschreibung festlegen, sind jedoch nicht zwingend daran gebunden.
Landesrechtliche Vorgaben
Auf Landesebene gibt es keine einheitlichen Vorschriften, die die Auswahl von Terrorabwehrsystemen regeln. Einige Bundesländer oder Kommunen orientieren sich jedoch an den oben genannten Normen und Empfehlungen.
• Die Sicherheitsbehörden der Länder (z. B. die Landespolizei) können in Einzelfällen Vorgaben machen oder bestimmte Systeme empfehlen, wenn sie im Rahmen einer Gefährdungsbewertung als notwendig erachtet werden.
• In manchen Bundesländern gibt es zudem Sicherheitskonzepte für bestimmte Arten von Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsmärkte), die Anforderungen an Barrieren enthalten können.
Ausschreibungsrecht
Wenn eine Kommune Terrorabwehrsysteme anschaffen möchte, muss sie das Vergaberecht beachten. Im Rahmen der Ausschreibung kann die Kommune technische Anforderungen definieren, die sich an den oben genannten Normen und Standards orientieren.
• Es ist empfehlenswert, in der Ausschreibung Crash-Test-Zertifikate nach internationalen Standards wie z.B. IWA 14-1 oder PAS 68 zu verlangen, um die Wirksamkeit der Systeme sicherzustellen.
• Zusätzlich könnten Wartungs- und Montageanforderungen sowie die Mobilität der Systeme in die Kriterien aufgenommen werden.
Empfehlungen durch die Polizei
Die Polizei oder andere Sicherheitsbehörden können im Rahmen von Gefährdungsanalysen Empfehlungen zu Barrieren und deren Einsatz machen. Diese Empfehlungen sind für die Kommunen jedoch nicht rechtlich bindend. Sie dienen lediglich als Orientierung. Die Polizei hat keine Weisungsfunktion bei der Auswahl der Geräte und übernimmt keine Haftung für den taktischen Einsatz.
Fazit - Auswahl der Geräte
Kommunen müssen keine festgelegten Geräte oder Systeme gemäß Gesetz oder Verordnung nutzen, jedoch gibt es Standards, Empfehlungen und Normen, die die Auswahl solcher Geräte beeinflussen können. Es ist ratsam, bei der Beschaffung auf international anerkannte Normen und Tests zu achten, um die Wirksamkeit der Schutzsysteme sicherzustellen.