Rechtsrahmen in Deutschland
In Deutschland gibt es keine allgemeine, bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, sich bei Veranstaltungen durch Terrorabwehrsperren (z. B. Barrieren gegen Angriffe mit PKW oder LKW) abzusichern. Die Verpflichtung hängt jedoch von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Sicherheitsbewertungen ab. Folgende Aspekte spielen eine Rolle:
Verantwortung nach dem Ordnungsrecht
Kommunen sind als Veranstalter oder Genehmigungsbehörden für öffentliche Veranstaltungen verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu minimieren. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Ordnungsrecht der Bundesländer, etwa aus den Polizeigesetzen oder Sicherheits- und Ordnungsgesetzen. In diesen Gesetzen ist geregelt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefahren abzuwehren, wenn diese vorhersehbar sind.
• Wenn ein erhöhtes Risiko durch mögliche Terrorangriffe erkannt wird, können Maßnahmen wie der Einsatz von mobilen Barrieren, verankerten Pollern oder anderen Fahrzeugsperren erforderlich sein.
• Die genaue Art der Maßnahmen hängt von einer Gefährdungsanalyse ab, die z. B. von der Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden erstellt wird.
Versammlungsstättenverordnung und Veranstaltungsrecht
Für genehmigungspflichtige Veranstaltungen können Auflagen gemacht werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich physischer Barrieren, können Teil der Auflagen sein. Dies gilt insbesondere bei Großveranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl.
Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflichten
Als Veranstalter oder Genehmigungsbehörde unterliegen Kommunen der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um vorhersehbare Gefahren für die Besucher abzuwenden. Terrorangriffe gelten zwar als außergewöhnliche Ereignisse, doch bei einer konkreten Gefährdungslage kann die Kommune verpflichtet sein, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Haftungsrecht
Wenn eine Kommune als Veranstalter oder Genehmigungsbehörde keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen trifft und es zu einem Angriff kommt, könnte sie unter Umständen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Pflicht zu Terrorabwehrsperren ergibt sich also nicht direkt aus einem Gesetz, sondern aus der Verkehrssicherungspflicht oder behördlichen Auflagen.
Empfehlungen und Standards
Die „Musterempfehlungen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen“ der Innenministerkonferenz (IMK) geben Hinweise für die Sicherheitsplanung. Auch die Polizei oder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geben Empfehlungen, wie sich Veranstalter vor Angriffen schützen können.
Fazit – Rechtlicher Rahmen
Kommunen sind nicht generell gesetzlich verpflichtet, Terrorabwehrsperren bei jeder Veranstaltung aufzustellen. Die Verpflichtung ergibt sich jedoch indirekt aus der Gefährdungsbewertung und den allgemeinen Sicherheitsanforderungen. Wo eine konkrete Gefahr besteht, müssen Kommunen Maßnahmen ergreifen, um diese abzuwehren, was auch den Einsatz von Terrorabwehrsperren umfassen kann.